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Daniel Marty

Die Einzelunternehmung: Ein Leitfaden zur Selbständigkeit

Der erste Schritt in die Selbständigkeit: Mit einer Einzelunternehmung durchstarten!

Wer den Schritt in die Selbständigkeit plant, steht oft vor der Entscheidung: Soll ich eine juristische Person wie eine GmbH oder AG gründen, oder lieber als Einzelunternehmen durchstarten?

Obwohl die Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz weit verbreitet und relativ einfach ist, bleibt diese Rechtsform im Vergleich zu Kapitalgesellschaften oft weniger bekannt.

Grund genug, einen genaueren Blick auf die Vor- und Nachteile der Einzelunternehmung zu werfen und wie sie sich von anderen Rechtsformen unterscheidet.

 

Was ist eine Einzelunternehmung?

Eine Einzelunternehmung ist der rechtliche Begriff für eine selbständige Erwerbstätigkeit. Sie eignet sich besonders gut für Einzelpersonen, die ihr eigenes Geschäft starten wollen, ohne dabei eine separate juristische Person zu gründen. 

Das bedeutet: Der Inhaber ist nicht nur der alleinige Eigentümer, sondern auch direkt verantwortlich für alle Verpflichtungen und Schulden des Unternehmens. Es gibt keine Unterscheidung zwischen dem Vermögen des Unternehmens und dem Privatvermögen des Inhabers.

 

Gründung einer Einzelunternehmung: Einfach und unkompliziert

Die Gründung einer Einzelunternehmung in der Schweiz ist sehr einfach und unkompliziert. Im Gegensatz zu einer AG oder GmbH, die bestimmte formale Anforderungen erfüllen müssen (z.B. ein Mindestkapital oder einen Verwaltungsrat), erfordert die Gründung eines Einzelunternehmens lediglich:


  1. Eine Anmeldung beim AHV-Ausgleichsfonds: Hier meldet sich der Unternehmer als Selbständigerwerbender an. Es gibt keinen formalen Gründungsakt.

  2. Eintrag ins Handelsregister: Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 muss die Einzelunternehmung ins Handelsregister eingetragen werden. Dieser Eintrag ist optional, solange der Umsatz unter dieser Schwelle bleibt, bringt jedoch einige Vorteile in Bezug auf Reputation und Geschäftstätigkeit.

  3. Anmeldung bei der MWST: Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 muss das Einzelunternehmen sich bei der Mehrwertsteuer anmelden.

  4. Keine Mindestkapitalanforderung: Im Gegensatz zur AG oder GmbH ist kein Startkapital notwendig.


Die Gründung ist somit schnell erledigt und mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden.

 

Die Vor- und Nachteile der Einzelunternehmung

Vorteile:


  • Einfache Gründung: Die Formalitäten sind minimal, und es ist kein Kapital notwendig.

  • Keine Doppelbesteuerung: Im Gegensatz zu juristischen Personen, bei denen sowohl das Unternehmen als auch der Inhaber Steuern zahlen, wird bei einer Einzelunternehmung der Gewinn nur einmal beim Inhaber besteuert.

  • Hohe Flexibilität: Der Inhaber hat volle Entscheidungsfreiheit und kann das Unternehmen ohne die Zustimmung von Dritten führen.

  • Geringere administrative Hürden: Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist die Buchführung weniger aufwendig.


Nachteile:


  • Unbeschränkte Haftung: Der Inhaber haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, besonders in finanziell schwierigen Zeiten.

  • Beschränkte Finanzierungsmöglichkeiten: Einzelunternehmer haben in der Regel weniger Zugang zu externen Finanzierungen, da sie nicht dieselbe Rechtssicherheit bieten wie Kapitalgesellschaften.

  • Reputationsnachteile: Für grössere Geschäftspartner oder Banken kann eine Einzelunternehmung als weniger professionell oder riskanter wahrgenommen werden.

  • Begrenzte Wachstumschancen: Da der Erfolg einer Einzelunternehmung stark vom Inhaber abhängt, kann das Unternehmenswachstum im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft eingeschränkt sein.

  • Unternehmensgewinn ist AHV-pflichtig: Die AHV-Beiträge von Selbständigen werden auf Basis des Reingewinns berechnet. Da die Leistungen der AHV begrenzt sind, kann das bei hohen Gewinnen dazu führen, dass mehr in die AHV einbezahlt wird, als später wieder als Rente bezogen werden kann.


 

Steuerliche Behandlung einer Einzelunternehmung

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften liegt in der steuerlichen Behandlung. 

Der Gewinn der Einzelunternehmung wird direkt dem Inhaber zugerechnet und muss als Teil des Einkommens in der privaten Steuererklärung deklariert werden. Im Gegensatz dazu werden Gewinne einer AG/GmbH auf Unternehmensebene besteuert, und Ausschüttungen unterliegen zusätzlich einer Besteuerung auf privater Ebene.

Dieser "Steuervorteil" der Einzelunternehmung kann jedoch bei hohen Gewinnen an seine Grenzen stossen, da der progressive Einkommenssteuersatz in der Schweiz dazu führt, dass der Inhaber eines sehr erfolgreichen Einzelunternehmens am Ende eine höhere Steuerbelastung tragen könnte als ein Inhaber einer Kapitalgesellschaft.

 

Wann sollte man eine Einzelunternehmung in eine Kapitalgesellschaft umwandeln?

Viele Selbständige beginnen als Einzelunternehmen, wandeln ihre Firma jedoch später in eine GmbH oder AG um, wenn sich die Geschäftstätigkeit entwickelt. Gründe dafür können sein:


  • Grössere Haftung: Wenn die Risiken im Geschäft steigen, kann es sinnvoll sein, die persönliche Haftung zu beschränken.

  • Erhöhung des Kapitals: Für eine Expansion oder den Zugang zu Investoren kann es notwendig sein, die Firma in eine juristische Person umzuwandeln.

  • Reputation und Partnerschaften: Grössere Partner oder Investoren könnten eine Kapitalgesellschaft bevorzugen, da sie rechtlich abgesichert ist.



Fazit: Ist die Einzelunternehmung die richtige Wahl?

Die Einzelunternehmung bietet eine einfache und flexible Möglichkeit, in die Selbständigkeit zu starten. Sie eignet sich besonders für Einzelpersonen, die mit geringem Risiko und Kapital beginnen möchten. 

Allerdings sollte man die unbeschränkte Haftung und die möglichen finanziellen Risiken nicht unterschätzen. Wer plant, langfristig zu wachsen oder grössere Geschäfte abzuwickeln, könnte früher oder später eine Umwandlung in eine GmbH oder AG in Betracht ziehen.

Bevor Sie sich entscheiden, ist es ratsam, sich beraten zu lassen, um die für Sie und Ihr Unternehmen passende Rechtsform zu finden.




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