Mit dem Erstellen des Jahresabschlusses stellt sich immer auch die Frage, wann die Steuer-erklärung eingereicht werden muss.
Das Einhalten der Fristen für die Steuererklärung ist für Unternehmen von grosser Bedeutung, um mögliche Strafgebühren und administrative Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
In diesem Blog-Beitrag beleuchten wir die wesentlichen Aspekte der Fristen für die Steuer-erklärung von Gesellschaften und geben praktische Tipps, wie Sie diese effizient einhalten können.
Allgemeine Frist für die Einreichung der Steuererklärung
In der Schweiz müssen Gesellschaften ihre Steuererklärung in der Regel jährlich einreichen. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung variiert je nach Kanton, weshalb immer bei den Steuerformularen die aufgedruckte Frist beachtet werden sollte.
Verlängerung der Frist
Falls eine Gesellschaft die reguläre Frist nicht einhalten kann, besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies sollte rechtzeitig und vor Ablauf der ursprünglichen Frist erfolgen.
Die meisten Kantone bieten unkomplizierte Online-Verfahren zur Beantragung von Frist-verlängerungen an, wobei diese teilweise kostenpflichtig sind. Wie lange die Frist verlängert werden kann, ist ebenfalls von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Meist ist eine Fristver-längerung bis Ende des Jahres ohne grosse Probleme möglich. Eine Fristverlängerung über den 31.12. hinaus wird jedoch meist nur bei aussergewöhnlichen Umständen gewährt.
Es ist wichtig zu beachten, dass auch bei einer genehmigten Fristverlängerung Zinsen auf die noch nicht bezahlten Steuern anfallen können.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen
Das Versäumen der Fristen für die Einreichung der Steuererklärung kann verschiedene negative Konsequenzen nach sich ziehen:
Gebühren und Bussgelder: Bei verspäteter Einreichung können die Steuerbehörden Verzugs-gebühren und Bussgelder verhängen. Diese Kosten können je nach Dauer des Verzugs und den kantonalen Bestimmungen erheblich sein.
Schätzung der Steuerbemessungsgrundlage: Wenn die Steuererklärung auch nach erfolgter Mahnung nicht eingereicht wird, können die Steuerbehörden eine Schätzung der Steuerbe-messungsgrundlage vornehmen. Dies kann zu einer überhöhten Steuerlast führen.
Erhöhte Zinskosten: Bei verspäteter Zahlung der geschuldeten Steuern fallen zusätzlich Zinsen an, die je nach Höhe der Steuerschuld beträchtlich sein können.
Tipps zur fristgerechten Einreichung der Steuererklärung
Frühzeitige Vorbereitung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und Daten. Eine sorgfältige Buchführung während des Geschäftsjahres erleichtert die Erstellung der Steuererklärung erheblich.
Professionelle Unterstützung: Ziehen Sie in Erwägung, einen Treuhänder oder Steuerberater zu beauftragen, der Ihnen bei der Erstellung und Einreichung der Steuererklärung hilft. Fachleute sind mit den gesetzlichen Anforderungen und Fristen bestens vertraut.
Digitale Lösungen nutzen: Viele Kantone bieten Online-Portale und Softwarelösungen an, die den Prozess der Steuererklärung vereinfachen. Nutzen Sie diese Angebote, um den Prozess effizienter zu gestalten.
Fristverlängerungen rechtzeitig beantragen: Falls absehbar ist, dass die reguläre Frist nicht eingehalten werden kann, beantragen Sie frühzeitig eine Verlängerung.
Regelmässige Überprüfung der Vorschriften: Die steuerlichen Vorschriften und Fristen können sich ändern. Halten Sie sich über aktuelle Entwicklungen und kantonale Besonderheiten auf dem Laufenden.
Fazit
Die Einhaltung der Fristen für die Einreichung der Steuererklärung ist für Gesellschaften in der Schweiz von grosser Bedeutung, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Durch frühzeitige Vorbereitung, Nutzung professioneller Unterstützung und digitale Lösungen sowie rechtzeitige Beantragung von Fristverlängerungen können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihren steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht nachkommen.
Wir hoffen, dass dieser Beitrag Ihnen wertvolle Einblicke und praktische Tipps zur frist-gerechten Einreichung der Steuererklärung Ihrer Gesellschaft gegeben hat. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.