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Daniel Marty

Schenkung, Erbvorbezug und Erbschaft: Ein Blick auf wichtige Aspekte

Schenkung, Erbvorbezug und Erbschaft - ein Blick auf wichtige Aspekte

Schenkung, Erbvorbezug und Erbschaft sind entscheidende Elemente im Rahmen der Vermögensübertragung, die oft Fragen aufwerfen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Unterschiede zwischen Schenkung und Erbvorbezug sowie wichtige Aspekte wie Verjährungsfrist, Ausgleichsanspruch, Rückforderung und Steuern.



Unterschied Schenkung vs Erbvorbezug: Die Feinheiten der Vermögensübertragung

Schenkungen und Erbvorbezüge sind beide gängige Methoden zur Übertragung von Vermögen, aber es gibt subtile Unterschiede zwischen ihnen. Während eine Schenkung (grundsätzlich an Dritte) eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten darstellt, bezeichnet ein Erbvorbezug (grundsätzlich an gesetzliche Erben) die vorweggenommene Übertragung eines Teils des zukünftigen Erbes zu Lebzeiten des Erblassers. Mit dem Begriff Erbvorbezug wird grundsätzlich klargestellt, dass der geschenkte Betrag nach dem Tod des Schenkers ausgeglichen werden muss.

 

Verjährungsfrist: Zeitliche Rahmenbedingungen für Ausgleichsansprüche

Die Verjährungsfrist spielt eine entscheidende Rolle bei Ausgleichsansprüchen im schweizerischen Recht.

Ist der Begünstigte einer Schenkung kein gesetzlicher Erbe, so hat dieser die Schenkung nur zurückzuerstatten, wenn seit der Schenkung weniger als 5 Jahre vergangen sind und die Schenkung die Pflichtteile verletzt.

Die Vermögensübertragung an die gesetzlichen Erben kennt hingegen keine Verjährungsfrist und unterliegt – wie nachfolgend beschrieben – dem Ausgleichsanspruch. Dabei ist es unerheblich, wann die Schenkung getätigt wurde.

 

Ausgleichsanspruch: Fairness und Gerechtigkeit in der Nachlassverteilung

Der Ausgleichsanspruch ermöglicht es den gesetzlichen Erben, eine ungleichmässige Schenkung oder einen Erbvorbezug auszugleichen, um eine faire Verteilung des Nachlasses sicherzustellen. Die Berechnung dieses Anspruchs kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass der Wert der Zuwendung zum Zeitpunkt des Todes des Schenkenden und nicht der Wert bei der Zuwendung massgebend ist. Dies kann z.B. bei Immobilien dazu führen, dass auch die Wertsteigerung seit Schenkung zur Ausgleichung gelangt.

Der Erblasser kann jedoch verfügen, dass die Schenkungen von der Ausgleichspflicht befreit ist. Dies ist aber nur insoweit möglich, solange die Pflichtteile, beim Tod des Schenkers, nicht verletzt werden.

Bei Verletzung der Pflichtteile müssen die anderen Erben eine Herabsetzungsklage einreichen. Das Recht auf eine Herabsetzungsklage verjährt ein Jahr nachdem der Erbe von der Verletzung seines Pflichtteils erfährt. In der Regel beginnt die Frist mit der Eröffnung des Testaments.

 

 Rückforderung: Die rechtlichen Hürden bei widerrufenen Übertragungen

Es gibt bestimmte Situationen, in denen Schenkungen oder Erbvorbezüge in der Schweiz zurückgefordert werden können. Zum Beispiel kann eine Schenkung oder ein Erbvorbezug zurückgefordert werden, wenn der Beschenkte den Schenker oder Erblasser grob undankbar behandelt oder die mit der Schenkung verbunden Auflagen in ungerechtfertigter Weise nicht erfüllt.

 

Steuern: Die steuerlichen Implikationen von Schenkungen und Erbvorbezügen

Schenkungen und Erbvorbezüge haben auch steuerliche Auswirkungen. In der Regel unterliegen Schenkungen und Erbvorbezüge in der Schweiz der Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Die genaue Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschliesslich des Wertes des übertragenen Vermögens, der Beziehung zwischen Schenker oder Erblasser und Beschenktem oder Erben sowie etwaiger Freibeträge und Steuersätze.

 

 Zusammenfassend sind Schenkung, Erbvorbezug und Erbschaft komplexe Themen, die sorgfältige Planung und Beratung erfordern. Ein fundiertes Verständnis der rechtlichen und steuerlichen Aspekte ist entscheidend, um sowohl den Schenker oder Erblasser als auch die Erben zu schützen und eine reibungslose Vermögensübertragung sicherzustellen.


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